© Hans-Eberhard PetersVorbehalt gegen Einschränkungen durch die Neuregelung im Landesjagdgesetz RLP
Düren, 17.10.2023 - Der Eifelverein hat aktuell auch die Geschäftsführung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine inne. In dieser Funktion haben wir die Stellungnahme des Landesverbandes zur Novellierung des Landesjagdgesetzes mit auf den Weg nach Mainz gebracht.
Die Bedenken richten sich v.a. auf die drohende Einschränkung des Betretungsrechtes auf markierten Wanderwegen in Wildruhezonen.
Was ist der Hintergrund?