Vision Eifelverein 2030

© Hans-Eberhard PetersDie Menschen im Eifelverein dienen seit über 125 Jahren der Eifel. Sie betreuen und markieren das größte Wanderwegenetz der Eifel. Sie fördern mit der touristischen Infrastruktur eine der Grundlagen für Wohlstand und Wohlergehen der Bürger. Sie machen die Menschen durch thematische Exkursionen mit ihrer Heimat vertraut, sie pflegen und bewahren das kulturelle Erbe, auch durch heimatkundliche Publikationen. Sie leisten Beiträge zum Naturschutz. Die Menschen im Eifelverein engagieren sich ehrenamtlich. Sie fragen nicht, was für sie dabei herauskommt, sie handeln aus Liebe zu ihrer Heimat. Das ist bemerkenswert in einer Zeit des Individualismus, in der der Einzelne häufig zuallererst die eigenen Interessen sieht. Der Eifelverein betont die Gemeinschaft.

Gemeinsam wollen wir die Zukunft gestalten. Technologischer Fortschritt im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie, demographischer Wandel und andere gesellschaftliche Veränderungen fordern uns heraus. Wir stellen uns diesen Herausforderungen und begreifen sie als Chance.

Dieser Leitfaden bestimmt die Schwerpunkte der weiteren Entwicklung des Eifelvereins.

Der Hauptvorstand
Düren, im April 2019

 

Novelle des Landesjagdgesetzes RLP - Eifelverein setzt sich für Betretungsrecht auf markierten Wanderwegen ein

© Hans-Eberhard PetersVorbehalt gegen Einschränkungen durch die Neuregelung im Landesjagdgesetz RLP

Düren, 17.10.2023 - Der Eifelverein hat aktuell auch die Geschäftsführung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine inne. In dieser Funktion haben wir die Stellungnahme des Landesverbandes zur Novellierung des Landesjagdgesetzes mit auf den Weg nach Mainz gebracht.

Die Bedenken richten sich v.a. auf die drohende Einschränkung des Betretungsrechtes auf markierten Wanderwegen in Wildruhezonen.

Was ist der Hintergrund?

Der Regelungsvorschlag im Gesetzesentwurf sieht vor, dass in den deklarierten Wildruhezonen das freie Betretungsrecht eingeschränkt und das Betreten nur auf Waldwegen, das sind die 3,5m breiten Betriebswege, erlaubt sein soll.

In einer gemeinsamen Stellungnahme der im Landesverband der Gebirgs- und Wanderverband (=anerkannter Naturschutzverband) zusammen geschlossenen Vereine wenden wir uns zum einen grundsätzlich dagegen, dass gesetzlich verbriefte Rechte (Freies Betretungsrecht lt. Bundeswaldgesetz) quasi durch private Erklärung ausser Kraft gesetzt werden können und zum, anderen dagegen, dass nun ausgerechnet, die - teils mit öffentlicher Förderung und im Rahmen der Tourismusstrategien erneuerten Wanderwegenetze quasi durch einen Federstrich "stillgelegt" werden können.

Aus diesem Grunde wird gefordert, die bisherige bewährte Regelung des gesetzlich garantierten Waldbetretungsrechts auch in Wildruhezonen beizubehalten, und zwar auch auf markierten Wanderwegen, wenn diese auf Fußwegen und -pfaden verlaufen.

Dem Landesverband gehören neben dem Eifelverein auch der Pfälzerwald-Verein, der Hunsrück- und der Westerwaldverein an.

Unsere Stellungnahme wird unterstützt vom Deutschen Wanderverband und von verschiedenen touristischen Einrichtungen.

Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme des Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Den Entwurf des Landesjagdgesetzes finden Sie hier.

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