Der Hauptvorstand des Eifelvereins hat nun die Vergaberichtlinien und den Antrag zur Strukturhilfe des Eifelvereins zum Wiederaufbau von zerstörten oder beschädigten Einrichtungen der durch den Eifelverein geschaffenen Wanderwege-Infrastruktur (wie Schutzhütten, Stege, Sitzbankgarnituren etc.) beschlossen.
Düren, 01.09.2022: Mit Beschluss des Hauptvorstands des Eifelvereins wurde die Förderung des Eifelvereins für die betroffenen Ortsgruppen auf 100% der Investitionssumme aufgestockt (vorher 50%). Auch die Investionssumme wurde erhöht von max. 2.000,- € pro Projekt auf max. 5.000,- € (vorbehaltlich der verfügbaren Mittel).
Das Antragsformular und die Richtlinien können hier als PDF-Dokument abgerufen werden.
Seit dem 17.09.2021 können Betroffene der Hochwasserkatastrophe in NRW auch beim Land NRW Förderungsanträge stellen.
Die Landesregierung hat die dazu nötige Förderrichtlinie veröffentlicht. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Kommunen auch Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe. Dabei werden nicht nur Sachschäden, sondern etwa auch Einkommenseinbußen kompensiert. Insgesamt stehen im Wiederaufbaufonds 12,3 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen bereit.
Weitere Informationen sowie den Link zu den Onlineanträgen gibt es zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe. Zusätzlich gibt es ein Servicetelefon unter der Nummer 0211 / 4684-4994, das montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sowie und samstags und sonntags von 10.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen ist.