Daten- und Urberrechtschutz
Bei einer Veröffentlichung von persönlichen Daten oder geistigen Werken (z.B. Texte, Fotos etc.) Dritter ist große Sorgfalt geboten, insbesondere bei einer Publikation im Internet. Nur allzu schnell hat man Urheberrechte verletzt und sieht sich mit Schadenersatzforderungen des Urhebers konfrontiert. Deshalb hat der Hauptverein entsprechende Hinweise erstellt, die hier heruntergeladen werden können (Langfassung). Für die Kuzfassung: hier klicken. Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen, nicht um eine Rechtsberatung!