Satzungen

Jeder Verein braucht eine Satzung, die "Vereinsverfassung". Der Hauptverein des Eifelvereins hat für seine Ortsgruppen eine Mustersatzung erlassen, die mittlerweile von zahlreichen Ortsgruppen übernommen worden ist.

Hauptverein

Die Satzung des Hauptvereins gilt auch automatisch für diejenige Ortsgruppen des Eifelvereins, die keine eigene Satzungen haben (sog. Untergliederungen). 

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Muster für Ortsgruppen

Die Mustersatzung für Ortsgruppen erlaubt sowohl die Anmeldung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt als auch die Beantragung des Eintrages beim Amtsgericht (e.V). Es ist ratsam, die Mustersatzung zunächst mit den o.g. Behörden abzustimmen, bevor die zuständige Mitgliederversammlung über die Satzung beschließt.

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EVEA

Seit 1955 besteht die Europäische Vereinigung für Eifel und Ardennen. Träger auf deutscher Seite ist der Eifelverein. 

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Preise

Der Hauptverein bietet seinen Ortsgruppen an, Leistungen in den Bereichen Jugend, Naturschutz und Kulturpflege mit entsprechenden Preisen auszuzeichen.

Jugend-/Familienpreis

Bewerben um den jährlich zu vergebenden Jugend- und Familienpreis können sich die Ortsgruppen mit vorbildlichen Aktivitäten und Projekten, die das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche attraktiv gestalten, die innovativ und erfolgserprobt sind. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Nachhaltigkeit gelegt.
Der Preis ist mit 1.500 € dotiert.

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Kulturpreis

Durch eine großherzige Stiftung des verstorbenen stellvertretenden Schatzmeisters Wolf von Reis verleiht der Eifelverein für herausragende kulturelle Leistungen den „Wolf-von Reis-Kulturpreis“. Aus dem Stiftungsvermögen der „Erica-und Wolf-von-Reis-Stiftung“ fallen dem Eifelverein nach dem Willen des Stifters 25 Prozent der Erträge zu. Daraus soll unter anderem die Verleihung des mit 2.500 € dotierten Kulturpreises finanziert werden. Dieser Preis wird ab dem Jahre 2007 jährlich verliehen.

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Naturschutzpreis

Seit 1992 verleiht der Eifelverein zu Ehren seines verstorbenen Ehrenvorsitzenden Konrad Schubach den "Konrad-Schubach-Naturschutzpreis", dotiert mit 2.500 €. Schubach, ehemaliger Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium RLP, war von März 1973 bis Mai 1991 Hauptvorsitzender des Eifelvereins, von 1979 bis 1993 Präsident des Verbandes der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine und von 1976 bis 1985 Präsident der Europäischen Wandervereinigung.

Die Preisverleihung findet alle zwei Jahre statt!

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Richtlinien

Zu einer ordentlichen Vereinsführung gehören neben der Satzung Vereinsrichtlinien, die dem jeweiligen Vorstand Handlungssicherheit und Objektivität gewährleisten.

Beitragsordnung

Die Delegierten der Ortsgruppen beschließen in der Mitgliederversammlung die Beitragsordnung des Eifelvereins. Es wird festgelegt, welche Jahresbeiträge pro Mitgliedsart von den Ortsgruppen an den Hauptverein zur Erfüllung seiner Aufgaben abgeführt werden. 

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Versicherungen

Im Eifelverein sind alle Mitglieder ohne Zusatzkosten unfall- und haftpflichtversichert.

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Verdienstnadeln

Der Eifelverein zeichnet verdiente Mitglieder mit der Ernennung der Ehrenmitgliedschaft und/oder der Verleihung von Verdienstnadeln aus.
Richtlinien: download
Antrag: siehe Formulare

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Eichendorff-Plakette

Joseph Freiherr von Eichendorff war der bedeutendste und volkstümlichste Dichter der Spätromantik. Altbundespräsident Professor Dr. Carl Carstens gab der von ihm gestifteten höchsten Auszeichnung für „Deutsche Gebirgs- und Wandervereine“ den Namen „Joseph Freiherr von Eichendorff-Plakette“.


Aufsatz unter "Download"

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BG-Geschäftsordnung

Zur Abwicklung der Vereinsregularien auf der Ebene der Bezirksgruppen hat der Erweiterte Hauptvorstand mit Beschluss vom 6. Mai 2000 eine einheitliche Geschäftsordnung für Bezirksgruppen im Eifelverein verabschiedet.


 

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Formulare

Zur Erleichterung der Arbeit in den Vorständen stellt der Hauptverein seinen Ortsgruppen Formulare bereit.

Eichendorff-Plakette

Der Deutsche Wanderverband ermöglicht auf Antrag die Verleihung der "Eichendorff-Plakette" für Ortsgruppen, die 100 Jahre alt werden.

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Teilnehmerliste Tageswanderung

Zur Fortführung der OG-eigenen Wanderstatistik und als Nachweis im Versicherungsfall stellt der Hauptverein Teilnehmerlisten für Tageswanderungen und Ferienwanderungen bereit. Beide Listen in Papierform können kostenlos über die Hauptgeschäftsstelle bezogen werden.
Die Liste Tageswanderung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

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Verdienstnadeln

Für die Verleihung von Verdienstnadeln ist ein Antrag (siehe download) auszufüllen und über die zuständige Bezirksgruppe an die Hauptgeschäftsstelle zu senden. 

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Wanderbericht

Es ist vorrangig den Wanderwarten der Ortsgruppen vorbehalten, den jährlichen Wanderbericht auszufüllen an die Hauptgeschäftsstelle zu senden. Wanderbericht: siehe "download".

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Flyer

Zur Erleichterung der satzungsgemäßen Aufgaben stellt der Hauptverein den Fachwarten in den Ortsgruppen Leitfäden zur Verfügung. Derzeit (Mai 2008) können die Arbeitshilfen Wege, Kultur, Naturschutz und Medien kostenlos von den Ortsgruppen bezogen werden; die Flyer Wandern und Jugend liegen noch nicht vor.

Kultur

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Medien

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Naturschutz

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Wege

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Tätigkeitsberichte

Der Hauptverein berichtet im Rahmen seiner Frühjahrstagung satzungsgemäß über seine Aktivitäten im Vorjahr.

Jahr 2007

Den ausführlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007, vorgelegt der Mitgliederversammlung am 10.5.2008 in Reifferscheid, finden Sie unter "Download".

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Jahr 2008

Den ausführlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008, vorgelegt der Mitgliederversammlung am 9.5.2009 in Langerwehe, finden Sie unter "Download".

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Hauptgeschäftsstelle

Die Hauptgeschäftsstelle des Eifelvereins sitzt in Düren und beschäftigt insg. 4 hauptamtliche Mitarbeiter/innen.

Aufgabenbereiche

Neben der Verwaltung des 30.000 mitgliederstarken Vereins ist die Hauptgeschäftsstelle insbesondere für den wirtschaftlichen Betrieb des vereinseigenen Verlages verantwortlich.

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