Resolutionen
Seit seiner Gründung im Jahre 1888 setzt sich der Eifelverein für die Belange der Eifelbevölkerung ein. Dabei ist er immer wieder gefordert, die satzungsgemäßen Ziele der Wirtschaftsförderung mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes in Einklang zu bringen. Umfangreiche Abwägungsprozesse zwischen ökonomischen und ökologischen Erfordernissen sind somit erforderlich, um letztlich in Form von Resolutionen als Fürsprecher der Eifel agieren zu können.
Windenergieanlagen
Es reicht!!!
Der Eifelverein als traditioneller Sachwalter auch für den Natur- und Landschaftsschutz im länderübergreifenden Eifelraum hat die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) in der Eifel im letzten Jahrzehnt aufmerksam verfolgt und kritisch begleitet. Eine Zwischenbilanz mit neuer Standortbestimmung ist nach über zehnjähriger Bautätigkeit angebracht.
Hatten zunächst WKA noch eine Nabenhöhe von 40 - 50 m, so sind heute WKA bis zu 100 m Höhe keine Seltenheit mehr. Zudem hat ihre Zahl hat in den letzten Jahren ganz erheblich zugenommen. Nach politischen Zielsetzungen soll die bisher installierte Leistung bereits bis zum Jahre 2005 verdreifacht werden. Damit besteht die ernsthafte Gefahr, dass die noch weitgehend naturgeprägte Landschaft der Eifel ihren Charakter verliert, indem sie industriell überformt wird. Dies belastet auch die dort wohnenden Menschen.
Im Gegensatz zur Nutzung fossiler Energieträger stellt die Windenergie zwar eine unerschöpfliche Energiequelle dar, die außerdem weder Luftschadstoffe noch Abwärme produziert. Dennoch müssen auch bei dieser Energieerzeugung die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes besonders berücksichtigt werden. Gerade dieser Aspekt spielt für den Landschaftsraum der Eifel vor allem mit Blick auf den Tourismus, der von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, eine ganz entscheidende Rolle.
Der Eifelverein ist daher der Auffassung, dass zwischenzeitlich die Anzahl und Verteilung von WKA in der Eifel die zumutbare Obergrenze erreicht haben. Er fordert deshalb die verantwortlichen Entscheidungsträger in den Kommunen und Kreisen auf, bei den Entscheidungen über WKA-Anträge besonders sensibel vorzugehen. Nicht die Aussicht auf die derzeit gesicherte Einspeisungsvergütung darf ausschlaggebend sein, vielmehr ist eine klar erkennbare Abwägung mit den berechtigten Forderungen des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar.
Die Ausweisung immer neuer Ansiedlungsstandorte lehnt der Eifelverein ab. Um negative Spätfolgen der Windenergienutzung in Form von Industrieruinen in der Landschaft zu vermeiden, fordert der Eifelverein die Betreiber von WKA zu verpflichten, diese bei Nutzungsaufgabe auf eigene Kosten zu beseitigen und die Baustelle landschaftsgerecht zu rekultivieren.
März 2001